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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Auf dieser Website finden Sie zuerst die AGB für A-DUR und danach die AGB für raimund.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für A-DUR

A-DUR FlexCo

Veitingergasse 20,

1130 Wien

FN 635212k

Tel.: +43 650 380 2976

E-Mail: office@a-dur.at

Web: a-dur.at

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1    Die A-DUR FlexCo (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

1.2    Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3    Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

1.4   Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.5    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6   Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

2. Social Media Kanäle

Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

3. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

3.1    Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

3.2   Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

3.3   Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

3.4   Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

3.5   Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

3.6   Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

3.7   Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.

3.8   Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1   Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

4.2   Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

4.3   Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.4   Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1    Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2   Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

5.3   In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

6. Termine

6.1   Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

6.2   Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3   Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Vorzeitige Auflösung

7.1    Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  2. b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
  3. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;

7.2   Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

8. Honorar

8.1   Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 2000,00, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

8.2   Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

8.3   Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

8.4   Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

8.5   Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

9.1   Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.

9.2   Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

9.3   Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

9.4   Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

9.5   Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

9.6   Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

10. Eigentumsrecht und Urheberrecht

10.1  Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

10.2  Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil.  Die Agentur ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.

10.3  Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

10.5  Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

10.6 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

11. Kennzeichnung

11.1  Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2  Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

12. Hosting und Domains

12.1  Die Agentur stellt über den ALL-INKL.COM – Neue Medien Münnich Hosting Dienstleistungen zur Verfügung. Dieser Partner ist professionell und verlässlich. Dennoch können technische Störungen auf Seiten des Partners, auf welche die Agentur keinen Einfluss hat, nicht ausgeschlossen werden.

12.2  Beim Umzug in das Hosting der Agentur geht die Agentur mit größtmöglicher Sorgfalt vor. Die Agentur ist nicht für Verluste, Schäden oder Umsatzeinbußen beim Umzug in das Hosting der Agentur verantwortlich, wenn diese aus falschen oder unvollständigen Informationen des Kunden resultieren.

12.3 Wenn die gewünschte Domain verfügbar ist, übernimmt die Agentur nach gesonderter Absprache die Vermittlung und Reservierung der Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden. Domains mit den Endungen .at, .co.at und .or.at werden von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet. Andere Domains werden bei der jeweils zuständigen Registrierungsstelle registriert. Während der Vertragslaufzeit übernimmt die Agentur, sofern nicht anders vereinbart, die Rechnungsstellung für die verwalteten Domains des Kunden. Das Vertragsverhältnis zur Einrichtung und Verwaltung der Domain wird jedoch direkt zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle abgeschlossen. Die Registrierungsgebühr, die an die Registrierungsstelle fließt, ist in den von der Agentur an den Kunden gestellten Rechnungen enthalten, sofern nicht anders vereinbart.

12.4 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit der Agentur aufgelöst wird. Der Kunde muss diesen Vertrag vielmehr eigenständig und entsprechend den Bestimmungen der Registrierungsstelle sowie deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen kündigen. Der Kunde verpflichtet sich, sich eigenständig über die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der zuständigen Registrierungsstelle zu informieren. Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Registrierungsstelle.

12.5 Der Kunde bestätigt, dass er die Zulässigkeit der von ihm gewählten Domain, insbesondere im Hinblick auf markenrechtliche Aspekte, eigenständig geprüft hat und alle einschlägigen Rechtsvorschriften einhält. Zudem versichert der Kunde, dass durch die gewählte Domain keine Rechte Dritter, insbesondere Kennzeichenrechte, verletzt werden. In diesem Zusammenhang stellt der Kunde die Agentur vollständig schad- und klaglos.

13. Software

13.1 Bei der Lieferung von Software und der Bestellung lizenzierter Software von Dritten bestätigt der Kunde, dass er den Leistungsumfang dieser Software kennt. Für Software, die als „Public Domain“ oder „Shareware“ klassifiziert ist, übernimmt die Agentur keinerlei Gewährleistung. Für Software, die als „Public Domain“ oder „Shareware“ eingestuft ist und nicht von der Agentur erstellt wurde, übernimmt die Agentur keine Haftung. Der Kunde hat die vom Autor der Software angegebenen Nutzungsbedingungen und gegebenenfalls geltenden Lizenzvereinbarungen zu beachten und die Weitergabe dieser Software an Dritte zu unterlassen. Der Kunde stellt die Agentur im Falle von Ansprüchen aufgrund der Verletzung dieser Verpflichtungen vollständig schad- und klaglos.

13.2 Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Kunden entspricht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich im Vertrag vereinbart. Auch übernimmt die Agentur keine Haftung dafür, dass die Software mit anderen Programmen und Anwendungen des Kunden kompatibel ist, dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei funktionieren oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung der Agentur beschränkt sich auf reproduzierbare (wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion.

13.3 Sollten Hard- und Software gleichzeitig von der Agentur geliefert werden, berechtigen eventuelle Softwaremängel den Kunden nicht dazu, vom Vertrag über die Lieferung der Hardware zurückzutreten. Gleiches gilt für vereinbarte Dienstleistungen. Insbesondere berechtigen Mängel an gelieferter Hard- oder Software nicht zum Rücktritt vom Vertrag über die Erbringung von Internetdienstleistungen. Dies gilt nicht, wenn es sich um unteilbare Leistungen im Sinne von § 918 Abs. 2 ABGB handelt.

14. Gewährleistung

14.1  Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

14.2  Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

14.3  Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

14.4  Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

15. Haftung und Produkthaftung

15.1  In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

15.2  Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

15.3  Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

16. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

17.1  Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

17.2  Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

17.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Stand: 28.09.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen für raimund

1. Geltung der AGB

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte und Rechtsverhältnisse zwischen der A-DUR FlexCo, Veitingergasse 20, 1130 Wien (Anbieter), und dem Nutzer des jeweiligen nachfolgend beschriebenen Vertragsinhalts (Nutzer). Sofern es sich beim Nutzer um keinen Verbraucher handelt, werden einzelne User dem jeweiligen Vertragspartner zugeschrieben. Zur Einfacheren Verwendung richten sich die gegenständlichen AGB an Nutzer bzw die Unternehmen, denen sie zugerechnet werden. Beide werden zur Vereinfachung im Rahmen dieser AGB als „Nutzer“ bezeichnet.

1.2. Der Anbieter erklärt ausdrücklich, nur aufgrund dieser AGB kontrahieren zu wollen. Andere AGB, Vertragsformblätter und Bedingungen, insbesondere des Nutzers haben keine Geltung.

1.3. Der Anbieter weist zudem darauf hin, dass, sofern Online-Dienste durch Kooperationspartner erbracht werden, deren Allgemeine Geschäftsbedingungen vorrangig gelten.

1.4. In diesen AGB verwendete geschlechterspezifische Bezeichnungen gelten für die weibliche und männliche Form gleichermaßen. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht.

1.5. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.

2. Produkte, Vertragsinhalt

2.1. Der Anbieter bietet dem Nutzer auf der Plattform raimund.ai (Plattform) folgende Produkte an: (i) Mitgliedschaften der Plattform mit Zugang zu Videokursen und sonstigen Medien zum Thema KI und deren Anwendung (Plattform-Mitgliedschaften).

2.2 Für die auf der Plattform veröffentlichten Inhalte ist eine Registrierung des Nutzers erforderlich. Der Nutzer akzeptiert die Geltung der entsprechenden Bedingungen durch Abrufen der Inhalte bzw. Registrierung auf der Plattform.

2.3. Der Anbieter ist frei in der Gestaltung der Inhalte und jederzeit berechtigt, die Plattform und die damit verbundenen Services zu ändern, einzuschränken, zu erweitern oder ganz einzustellen. Der Anbieter ist bei der Erbringung seiner Leistung frei, diese auch durch Dritte nach eigener Wahl zu erbringen. Der Anbieter kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag vollständig an einen Dritten übertragen (Vertragsübernahme).

2.4. Die Plattform ist nicht an Personen in Ländern gerichtet, die das Vorhalten beziehungsweise den Aufruf der darin eingestellten Inhalte untersagen. Jeder Nutzer ist selbst verantwortlich, sich über etwaige Beschränkungen vor Aufruf dieser Webseiten zu informieren und diese einzuhalten. Insbesondere können Nutzer aus solchen Ländern keine Ansprüche gegenüber dem Anbieter geltend machen und haben den Anbieter für etwaige Ansprüche Dritter aus dem Abruf der Inhalte der Plattform schad- und klaglos zu halten.

2.5. Die auf der Plattform veröffentlichten Informationen und Daten sind mit großer Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr – weder ausdrücklich noch stillschweigend – für Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit und Aktualität sowie für die Brauchbarkeit der abgerufenen Beiträge für den Nutzer.

2.6. Der Anbieter bietet ausdrücklich weder IT-, Rechtsberatung, noch sonstige verbindliche Beratung oder Empfehlung an. Die angebotenen Inhalte dienen lediglich Schulungszwecken. Falls Namen von KI-Plattformen, KI-Systemen oder Ähnlichem genannt werden, so dienen diese lediglich als illustratives Beispiel. In keinem Fall werden Kaufempfehlungen, Verkaufsempfehlungen oder sonstige Handlungsanleitungen abgegeben.

2.7. Der Anbieter wird Störungen und Beeinträchtigungen, die die Nutzung des Dienstes nicht nur unerheblich beeinträchtigen, schnellstmöglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen. Der Anbieter wird sich bemühen, den Dienst stets zugänglich zu halten. Der Nutzer hat jedoch keinen Anspruch auf die ständige oder eine sonstige bestimmte Verfügbarkeit und Störungsfreiheit der Plattform und der Anbieter übernimmt diesbezüglich auch keinerlei Haftungen.

3. Zugangsdaten / Browser-Unterstützung

3.1. Der Zugang zu registrierungspflichtigen Inhalten und Angeboten erfolgt ausschließlich über eine Registrierung durch den Plattformbetreiber. Nutzer können sich nicht selbst registrieren. Nach erfolgter Registrierung durch den Betreiber erhält der Nutzer eine E-Mail mit einem Benutzernamen (in der Regel die E-Mail-Adresse) und einem initialen Passwort. Die Zugangsberechtigung ist ausschließlich persönlich und nicht übertragbar. Der Nutzer ist verpflichtet, Benutzernamen und Passwort vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten stellt einen schweren Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen dar und berechtigt den Betreiber zur sofortigen Sperrung des Zugangs, ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

3.2. Um eine komfortable Bedienbarkeit und eine möglichst hohe Datensicherheit zu erreichen, werden für die Nutzung der Programm-Inhalte jeweils nur die drei letzten Programmversionen der gängigen Internet-Browser unterstützt. Nutzern mit älteren Browsern wird – auch im Interesse der eigenen Datensicherheit – empfohlen, ein Update auf eine aktuelle Browserversion durchzuführen.

4. Pflichten des Nutzers und Leistungsstörungen

4.1. Nutzer dürfen die Produkte des Anbieters nur für vertraglich vereinbarte Zwecke, nicht aber gewerblich (siehe Punkte 6.2 und 6.3) nutzen. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, die Zugriffsmöglichkeiten auf die verschiedenen Produkte weder rechtsmissbräuchlich noch sonst im Widerspruch zu anwendbaren Rechtsvorschriften oder Bestimmungen der AGB zu nutzen, zum Schutz der Daten den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung tragen, die Verpflichtungen der Datenschutzvereinbarung zu beachten und gegebenenfalls an den Anbieter beziehungsweise die Kunden ausgehende E-Mails und Abfragen mit größtmöglicher Sorgfalt auf Computer-Viren zu überprüfen.

4.2. Der Anbieter behält sich vor, bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder wesentlicher Vertragsverletzungen diesen Vorgängen nachzugehen, entsprechende Vorkehrungen zu treffen und bei einem begründeten Verdacht gegebenenfalls den Zugang des Nutzers zu den Inhalten – mindestens bis zu einer Verdachtsausräumung seitens des Nutzers – nach Maßgabe des Punktes 10 zu sperren und/oder gegebenenfalls bei wesentlichen Verstößen auch das Vertragsverhältnis (bei Plattform-Mitgliedschaften gemäß den Punkten 12.7 und 12.8) zu kündigen und den Zugang zu löschen. Soweit der Nutzer den Verdacht ausräumt, wird die Sperrung gemäß Punkt 10 aufgehoben.

4.3. Der Nutzer haftet dem Anbieter für jegliche Schäden, die der Nutzer dem Anbieter aus Pflichtverletzungen gemäß den Punkten 4.1 und 4.2 herbeigeführt hat.

5. Nutzungsumfang und geistiges Eigentum

5.1. Sämtliche Inhalte und Produkte des Anbieters, insbesondere aber nicht ausschließlich Videos, Beiträge, Texte, Dokumente, Artikel und Fotos und die diesen zugrunde liegende Software, einschließlich und ohne Einschränkung auf den Quell- und Objekt Code sowie der Inhalt der Veranstaltungen des Anbieters (bspw Webinare), stehen im alleinigen geistigen Eigentum des Anbieters und unterstehen dem Urheberrechtsschutz.

5.2. Der Nutzer ist berechtigt, das jeweils zur Verfügung gestellte Produkt zu den vertraglich vereinbarten Zwecken zu nutzen und, insoweit dies möglich ist, in den Arbeitsspeicher seines Rechners zu laden. Das Herunterladen sowie die vorübergehende Speicherung von Dokumenten zur Vertragserfüllung sind zulässig. Der Nutzer ist zum Ausdruck von Webseiten oder Dokumenten nur zu privaten und eigenen Informationszwecken berechtigt. Die Dokumente sowie sämtliche Inhalte und Produkte aus Punkt 5.1 und Punkt 2.1 dürfen nicht vervielfältigt, veröffentlicht und an Dritte (weder entgeltlich noch unentgeltlich) weitergegeben werden. Das dauerhafte Speichern, sowie das Filmen bzw. Archivieren der online bereitgestellten Videos und Inhalte ist untersagt.

5.3. Für alle weiteren Nutzungen unter anderem, aber nicht beschränkt auf die Nutzung oder Vervielfältigung zu gewerblichen Zwecken, für die Überlassung an oder Verarbeitung durch Dritte für eigene oder fremde Zwecke oder zur öffentlichen Wiedergabe sowie für die Übersetzung, Bearbeitung, das Arrangement oder andere Umarbeitungen bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters, wobei sich der Anbieter ausdrücklich vorbehält, diese Zustimmung im eigenen Ermessen auch ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Erweiterte Nutzungsmöglichkeiten können im Einzelfall über den Anbieter erworben werden, wobei sich der Anbieter im eigenen Ermessen vorbehält, keine erweiterten Nutzungsmöglichkeiten einzuräumen.

5.4. Der Nutzer darf die Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und andere Rechtsvorbehalte in den heruntergeladenen Dokumenten nicht entfernen. Er ist verpflichtet, die Anerkennung der Urheberschaft sicherzustellen.

5.5. Bei Zuwiderhandlung der in den Punkten 5.1 bis 5.4 genannten Verpflichtungen haftet der Nutzer gegenüber dem Anbieter für den entstandenen Schaden.

6. Haftung, Gewährleistung und Anfechtung wegen Wurzelmängel

6.1. Sämtliche Ansprüche des Nutzers auf Schadenersatz für leichte und schlicht grobe Fahrlässigkeit des Anbieters sind, insoweit sie keine Personenschäden der Verbraucher betreffen, ausgeschlossen. Weiters ist die Haftung für einen entgangenen Gewinn zur Gänze ausgeschlossen. Insoweit der Nutzer kein Verbraucher ist, stehen ihm keine Gewährleistungsansprüche zu und wird die Haftung des Anbieters für reine Vermögensschäden, (Mangel-)Folgeschäden und indirekte Schäden ausdrücklich ausgeschlossen. Im letzteren Fall wird auch die Anwendbarkeit des § 1298 ABGB (auch in Verbindung mit § 933a ABGB) ausdrücklich ausgeschlossen.

6.2. Die Haftungssumme des Anbieters ist auf die von dem jeweiligen Nutzer tatsächlich bezahlten und vom Anbieter erhaltenen Entgelte beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Fälle der absichtlichen Schadenszufügung sowie für Schäden, die auf einem so krassen Verschulden beruhen, dass mit einem derartigen schadensverursachenden Verhalten nach den Erfahrungen des Lebens nicht gerechnet werden kann.

6.3. Die Einschränkungen der Punkte 6.1 und 6.2 gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters (einschließlich Vertreter), wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

6.4. Insoweit der Nutzer kein Verbraucher ist, verzichtet er im Hinblick auf alle Produkte des Anbieters auf die Geltendmachung eines Irrtums oder des Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage, insbesondere im Zusammenhang Pandemien bzw. Endemien.

6.5. Die digitale Lieferung der Produkte und Vertragsinhalte, so auch die Abhaltung einer Veranstaltung, Vortragsunterlagen, oder (Mentoring) Gespräche, wird ausdrücklich als einer analogen Lieferung (zum Beispiel in Person, vor Ort oder physisch), gleichwertig vereinbart. Der Anbieter wird weder dem Nutzer zusätzliches Entgelt für die digitale (anstelle der analogen) Lieferung in Rechnung stellen, noch kann der Nutzer hieraus Ansprüche gegen den Anbieter geltend machen.

6.6. Auf den Transport der Daten über das Internet hat der Anbieter keinen Einfluss. Der Anbieter übernimmt daher auch keine Gewährleistung für den Fall, dass interaktive Vorgänge den Nutzer nicht richtig erreichen und dass der Einwahlvorgang über das Internet zu jeder Zeit gewährleistet ist. Darüber hinaus leistet der Anbieter keine Gewähr dafür, dass der Datenaustausch mit einer bestimmten Übertragungsgeschwindigkeit erfolgt. Der Anbieter haftet weiters nicht für Störungen, die aus Mängeln oder Unterbrechung des Rechners des Nutzers oder der Kommunikationswege vom Nutzer zum Server oder aus missbräuchlicher Verwendung von Benutzername und Kennwort entstehen. Der Anbieter trägt nicht die Gefahr des Datenverlustes auf dem Übertragungswege außerhalb seines Herrschaftsbereichs. Gefahrübergang ist mit Bereitstellung der Daten beziehungsweise des Beitrages zum Abruf auf dem Server. Der Anbieter übernimmt außerhalb seines Herrschaftsbereichs auch keine Haftung für die Datensicherheit.

6.7. Der Nutzer haftet für alle Folgen und Nachteile, die dem Anbieter durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung des Dienstes und der Produkte oder dadurch entstehen, dass der Nutzer seinen sonstigen Vertragspflichten (unter anderem aber nicht ausschließlich der Verpflichtung zur Geheimhaltung des Passwortes) nicht nachkommt. Der Nutzer stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen oder Forderungen Dritter auf erstes Anfordern frei, die diese wegen Verletzung von Rechten durch den Nutzer beziehungsweise auf Grund der vom Nutzer erstellten Inhalte geltend machen, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungs- und Anwaltskosten. Ferner verpflichtet sich der Nutzer, den Anbieter bei der Abwehr solcher Ansprüche zu unterstützen.

6.8. Die A-DUR FlexCo übernimmt keine Haftungen für die Vollständigkeit oder Korrektheit der zur Verfügung gestellten Inhalte. Diese stellen keine IT-Beratung oder Rechtsberatung, dar und dürfen nicht als solche interpretiert werden. Die Weiterbildungsangebote ersetzen keine Beratung durch etwa einen IT-Berater, Rechtsberater.

7. Datenschutz

Der Anbieter gibt bekannt, dass er personenbezogene Daten des Nutzers gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und insbesondere gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) verarbeitet. Für die umfassende Information über die Datenverarbeitung betreffend sämtliche Produkte aus Punkt 2.1 verweist der Anbieter auf die auf seiner Website veröffentlichte Datenschutzerklärung [https://raimund.ai/datenschutzerklaerung/] in ihrer jeweils gültigen Fassung.

8. Sperrung

Der Anbieter hat das Recht, einen Nutzer aus wichtigem Grund vom Zugang zu den registrierungspflichtigen Inhalten auszuschließen. Das Recht ist für den Anbieter insbesondere dann gegeben, wenn der Nutzer trotz Mahnung fortgesetzt gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt, der Nutzer ein gegen Dritte gerichtetes Fehlverhalten begeht, indem er das Angebot des Anbieters zu rechtswidrigen Zwecken einsetzt. Diesfalls behält sich der Anbieter auch Schadenersatzansprüche gegenüber dem Nutzer vor.

9. Sonstiges

9.1. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis, das diesen AGB unterliegt, gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss solcher Normen, die zur Anwendung eines anderen als österreichischen Rechts führen. Diese Bestimmung beschränkt nicht das Recht eines Verbrauchers, sich nach Art 6 Abs 2 Rom I-VO auf den Schutz der zwingenden Bestimmungen des im Staat seines gewöhnlichen Aufenthalts geltenden Rechts zu berufen.

9.2. Ausschließlicher Erfüllungsort ist Wien, Österreich. Als zuständige Gerichte werden die für Wien, Innere Stadt zuständigen Gerichte vereinbart. Diese Bestimmung beschränkt nicht das Recht eines Verbrauchers, gemäß Artikel 18 Abs 1 EuGVVO die Klage gegen den Anbieter vor dem Gericht zu erheben, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Ebenfalls ändert diese Bestimmung nichts an der Verpflichtung des Anbieters gemäß Art 18 Abs 2 EuGVVO, die Klage gegen den Verbraucher aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, vor dem Gericht des Staates zu erheben, in dessen Hoheitsgebiet der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.

9.3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung(en) eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu vereinbaren.

9.4. Der Anbieter ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern, z.B. um neue oder geänderte Dienste in den AGB zu berücksichtigen. Der Anbieter wird den Nutzer rechtzeitig über die Änderung unterrichten. Die Änderung gilt als vom Nutzer genehmigt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsankündigung der Änderung widerspricht oder den Vertrag kündigt. Der Anbieter ist im Falle des Widerspruchs des Nutzers zur fristgerechten Kündigung berechtigt. Der Anbieter wird in der Unterrichtung über die Änderungen auf die Möglichkeiten des Widerspruchs und der Kündigung, die Frist und die Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich eines unterbliebenen Widerspruchs, besonders hinweisen. Mit der Änderungsankündigung geht dem Nutzer die ordentliche Kündigung seitens des Anbieters zu, die unter der aufschiebenden Bedingung steht, dass der Nutzer der Änderung widerspricht.

9.5. Der Anbieter ist im Rahmen der Änderung der AGB berechtigt, im Falle der Unwirksamkeit einer Bedingung diese mit Wirkung für bestehende Verträge zu ergänzen oder zu ersetzen; bei Änderung einer gesetzlichen Vorschrift oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, wenn durch diese Änderung eine oder mehrere Bedingungen des Vertragsverhältnisses betroffen werden, die betroffenen Bedingungen so anzupassen, wie es dem Zweck der geänderten Rechtslage entspricht, sofern der Nutzer durch die neue beziehungsweise geänderte Bedingungen nicht schlechter steht, als nach der ursprünglichen Bedingung.

Stand: 24.07.2025